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| Bürgerliches Gesetzbuch BGB: Mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, BeurkundungsG, BGB-Informationspflichten-Verordnung, Einführungsgesetz, ... und Wohnungseigentumsgesetz von
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Ein Meisterwerk zum kleinen Preis
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Alle meine Rezensionen ansehen (REAL NAME) Rezension bezieht sich auf: Bürgerliches Gesetzbuch BGB: Mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, BeurkundungsG, BGB-Informationspflichten-Verordnung, Einführungsgesetz, ... und Wohnungseigentumsgesetz (Taschenbuch) Das BGB gehört zu den Meisterwerken deutscher Sprache wie Goethes "Faust" und Thomas Manns "Buddenbrooks". Und das meine ich nicht ironisch: Über hundert Jahre alt, erfüllt es noch immer in bewährter Weise seinen Zweck als grundlegendes Gesetz des deutschen Zivilrechts. Trotz des spröden, manchmal schwer verständlichen, Stils (§ 164 Abs. 2: "Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht") und gelegentlicher sprachlicher Schnitzer (§ 919 Abs. 1: "wenn ein Grenzzeichen verrückt (...) geworden ist...") ist die gedankliche, systematische und sprachliche Leistung der Väter des BGB (Mütter gab es keine) imponierend.
Gegliedert ist das BGB in fünf Teile, nämlich Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Gerade der Allgemeine Teil ist ungeheuer beeindruckend. Die Erarbeitung eines Allgemeinen Teils des Zivilrechts war eine der großen Leistungen der deutschen Juristen im 19. Jahrhundert. Doch die Vorgeschichte des BGB ist noch älter und reicht bis in die römische Antike zurück.
Das BGB ist im Laufe der Zeit ständig modernisiert werden, was inhaltlich natürlich erforderlich war (zum Beispiel bei der Gleichberechtigung der Frau im Familienrecht oder der Einführung des modernen Verbraucherschutzes), in sprachlicher Hinsicht dem BGB allerdings nicht immer gut getan hat. § 651k, eine Vorschrift aus dem Reisevertragsrecht, ist ein besonders abschreckendes Beispiel für derartige moderne Monsterparagraphen. Ein tiefgreifender Einschnitt war das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das im Bereich des allgemeinen Schuldrechts (auch das Schuldrecht hat noch mal einen Allgemeinen Teil) nicht nur die Begrifflichkeiten, sondern auch die althergebrachte Systematik einschneidend verändert hat.
Diese Ausgabe gibt nicht nur dem Juristen, sondern auch dem interessierten Laien Gelegenheit, für nur 5 Euro ein einzigartiges Dokument deutscher Rechtskultur in der Hand zu halten. Laien seien allerdings vor dem Irrtum gewarnt, nun an Hand des Gesetzestextes praktische Rechtsfälle lösen zu können. Gerade die hohe Abstraktionsebene der Sprache und der gesetzlichen Systematik, so faszinierend und bewundernswert sie ist, macht den Umgang mit dem Gesetz zu einer mühseligen Übung. Nicht umsonst zieht auch der studierte Jurist in Zweifelsfällen Kommentare zu Rate. Und die naive Rechtsanwendung von Laien, die mit Sprache und Methodik des Rechts nicht vertraut sind, führt oft zu absurden Ergebnissen.
Trotzdem ist die Lektüre des Buchs auch für den Laien ein echter Gewinn. Und selbst dem Fachmann möchte man raten, öfter mal zum Gesetzestext zu greifen. So liest man in jedem zweiten Anwaltsschriftsatz, wenn um Mängel einer Mietwohnung gestritten wird, dass der Mieter "ein Recht auf Mietminderung" habe. Dabei tritt laut ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§ 536 Abs. 1 Satz 2) die Minderung kraft Gesetzes von selbst ein.
Und das Beste: Das Buch gibt es zum wahren Freundschaftspreis von 5,00 ¤. Modern ausgedrückt: Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.
Eine Rezension von Ein Kunde
vom 23. Oktober 2009 | | |
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